Hörakustiker/-in
Kurzbeschreibung des Berufs
Die Aufgabe der Hörakustikerin / des Hörakustikers ist es, die Lebensqualität von Menschen mit einer Hörminderung durch die Anpassung modernster Hörsysteme bestmöglich zu steigern.
Auf der Grundlage einer ärztlichen Verordnung, ergänzt durch eigene Messungen des Hörvermögens und einer Erfassung des Bedarfs der Patientinnen und Patienten werden zunächst Hörgeräte ausgewählt.
Um das Hörsystem zu vervollständigen, werden Abformungen der Gehörgänge genommen und die Ohrstücke (Otoplastiken) von einem Labor angefordert und das Gesamtsystem an die anatomischen Gegebenheiten angepasst und programmiert.
Dazu sind in der Regel mehrere Termine notwendig, bei denen die Akustikerin / der Akustiker im Austausch mit den Betroffenen eine möglichst optimale Versorgung erarbeitet.
Für Zubehör ist häufig eine weitere intensive Beratung erforderlich. Regelmäßig werden auch Wartungen und Kontrollmessungen durchgeführt.
Grundlegende Lerninhalte zum Berufsbild
- Anatomie und Erkrankungen des Hörorgans (Anatomie und Pathologie)
- Eigenschaften und Wahrnehmung von Schall (Akustik und Psychoakustik)
- Messverfahren und Tests zur Ermittlung des Hörvermögens
- Hörsysteme und deren Anpassung
- Materialien, Werkzeuge und Verfahren zur Herstellung und Nachbearbeitung von Ohrstücken
- Kommunikation und Beratung
- Geschäftsvorgänge
Ausbildung
Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Bei guten/sehr guten Leistungen im Berufskolleg und im Betrieb ist eine Verkürzung der Ausbildungszeit möglich. Die fachpraktische Ausbildung findet im Betrieb statt und wird durch drei überbetriebliche Ausbildungseinheiten von je ca. einer Woche an der Akademie für Hörakustik in Lübeck ergänzt.
Auszubildende von Hörakustikbetrieben aus den Regierungsbezirken Detmold, Arnsberg und Münster werden im Rahmen des dualen Ausbildungssystems am Max-Born-Berufskolleg aufgenommen. Darüber hinaus kann eine Aufnahme auf Antrag erfolgen.
Am Max-Born-Berufskolleg ist der Berufsschulunterricht in der Hörakustik so organisiert, dass in der Unter- und Mittelstufe ein Hauptberufsschultag wöchentlich angeboten wird. Ein zweiter Berufsschultag findet zusätzlich 14-tägig statt. In der Oberstufe gibt es dann durchgehend einen Berufsschultag pro Woche. Ein Berufsschultag beginnt in der Regel um 8.15 Uhr und endet um 16.10 Uhr.
Prüfungen
Nach ca. der Hälfte der Ausbildungszeit findet eine Zwischenprüfung statt, deren Ergebnis nicht in die Gesellenprüfung eingeht, sondern den Auszubildenden eine Orientierung über den aktuellen Leistungsstand und einen Ausblick auf die Anforderungen in der Gesellenprüfung gibt. Diese findet am Ende der Ausbildung statt und deckt die Inhalte der gesamten Ausbildungszeit ab.
Alle Prüfungen finden zentral in Lübeck statt. Sie gliedern sich in unterschiedliche Prüfungsbereiche die z.T. nur schriftlich und zum Teil sowohl schriftlich als auch praktisch geprüft werden. Für die Organisation und Durchführung der Berufsabschlussprüfungen ist die Bundesinnung Hörakustik zuständig.
Berufliche Perspektiven
Die Zahl der Menschen mit Hörproblemen wächst stetig, da die Bevölkerung insgesamt älter wird und auch jüngere Menschen vermehrt Probleme mit dem Hören haben. Die Hörakustik-Branche sucht daher durchgehend qualifiziertes Personal. Nicht wenige Ausbildungsplätze bleiben unbesetzt.
Beschäftigungsverhältnisse in Teilzeit sind nicht selten, was auch für junge Mütter und Väter eine attraktive Möglichkeit darstellt, Beruf und Familie miteinander zu verbinden.
Eine Meisterprüfung eröffnet vielfältige Beschäftigungsmöglichkeiten in inhaber-geführten Geschäften oder größeren Ketten bis hin zur Selbstständigkeit.
Unterschiedliche Studiengänge ermöglichen weitere Aufstiegsmöglichkeiten im Handwerk, bei Industriefirmen oder im Bereich der Ausbildung und Lehre.
Ein Flyer im PDF-Format finden Sie hier.

Johannes Lobmeyer
Ansprechpartner
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