Auszug aus dem Schulvertrag

„Wir wollen eine Schule sein, in der Menschlichkeit und Professionalität täglich gelebt werden. Deshalb pflegen wir eine Kultur des Hinsehens und der Zivilcourage. Höflichkeit und Freundlichkeit, Rücksichtnahme und Toleranz, Kritikfähigkeit und Verständnis erleichtern das Miteinander und gehören deshalb zu unseren Verhaltens- und Kommunikationsgrundsätzen. Eine angemessen vorgetragene Kritik ist ausdrücklich erwünscht, da sie zur Verbesserung der Ausbildungsqualität und des schulischen Lebens beiträgt und zur Korrektur von falschem Verhalten führen kann. Der Unterzeichner / die Unterzeichnerin erkennt daher folgende Verhaltensweisen als für sich verbindlich an:

 

  • Anwesenheit und Pünktlichkeit gehören zu meinen selbstverständlichen Pflichten.
  • Ich werde Konflikte grundsätzlich aggressionsfrei und unter Beachtung der Würde des Anderen lösen. Bei der Streitschlichtung helfen mir Klassensprecher, Klassenlehrer, Verbindungslehrer (für die Schülerschaft) oder der Lehrerrat (für die Lehrerschaft).
  • Ich werde auch auf verbale Aggressionen, z.B. in Form von Beleidigungen und Beschimpfungen, verzichten. Sollte mir dies einmal nicht gelingen, werde ich mich bei meinem Kontrahenten entschuldigen.
  • Ich werde andere Personen nicht ausgrenzen oder diskriminieren. An Mobbingkampagnen werde ich mich nicht beteiligen, sondern versuchen, diese zu verhindern.
  • Ich werde mich intensiv um meinen Arbeitsplatz / Ausbildungsplatz Schule kümmern.
  • Ich bin für die Sauberkeit des Schulgebäudes und des Schulgeländes mitverantwortlich und vermeide bzw. beseitige (wenn nötig) deshalb Verschmutzungen.
  • Ich achte das Eigentum anderer und gehe mit der Schulausstattung sorgsam um.
Verstöße gegen diese Verhaltensgrundsätze können im Rahmen der Ordnungsmaßnahmen gemäß des Schulgesetzes geahndet werden. Das Verhalten des lehrenden und nichtlehrenden Personals obliegt unter Berücksichtigung dienstrechtlicher Bestimmungen der Kontrolle der Schulleitung.“