Stand: 25.01.2023

Liebe Schülerinnen und Schüler,

laut Vorgabe des Schulministeriums läuft die Coronaverordnung zum 31.01.2023 aus. Dies bedeutet, dass die rechtliche Grundlage zum anlassbezogenen Testen in der Schule ersatzlos  wegfällt – die Möglichkeit des freiwilligen Maskentragens in der Schule zum Eigenschutz oder zum Schutz anderer bleibt jedoch weiterhin bestehen. Außerdem entfallen die Regelungen zu anlassbezogenen Testungen in Schulen und auch die verpflichtende (Selbst-)Testung bei Symptomen entfällt.

Corona Update
Corona Update

Stand: 04.08.2022

Liebe Schülerinnen und Schüler,

laut Vorgabe des Schulministeriums bieten wir Ihnen die Durchführung eines Antigenselbsttestes bei Ihrem Start ins neue Schuljahr an. Darüber hinaus werden wir  Sie mit maximal fünf Tests bevorraten, damit Sie sich im Falle einer Erkrankung mit aufgetretenen Symptomen selbst testen können. Wurden die fünf Tests nicht verbraucht, werden im darauffolgenden Monat keine Tests ausgegeben. Eine erneute Ausgabe erfolgt nur bei Bedarf.

Wir freuen uns auf ein Wiedersehen am Mittwoch. Bleiben sie gesund und einen guten Start ins neue Schuljahr!

Mit freundlichen Grüßen

Simone Holl

Schulleiterin

Corona Update
Corona Update

Stand: 30.03.2022

Ab dem 4. April gilt eine neue Corona-Schutzverordnung. Danach ist es in den Schulen nicht mehr zwingend erforderlich eine Maske im Gebäude zu tragen. Wir am Max-Born-Berufskolleg haben uns für eine freiwillige Selbstverpflichtung für das Tragen der Maske entschieden. Wir hoffen, damit Infektionen zu verringern, die zu Erkrankungen in den Osterferien führen.  

Die Corona-Selbsttest werden noch bis zu den Osterferien durchgeführt.

Corona Update

Stand: 01.02.2022

Jeden Tag werden am Max-Born-Berufskolleg Hunderte Corona-Tests durchgeführt. Dabei stellen sich immer wieder zwei Fragen, die hier beantwortet werden sollen:

Wie muss ich mich verhalten, wenn mein Schnelltest positiv ist?

Mehr erfahren

Wie verhalte ich mich als Kontaktperson eines/einer positiv Getesteten?

Mehr erfahren

Corona Update

Stand: 10.01.2022

Liebe Schülerinnen und Schüler des Max-Born-Berufskollegs,

mit Beginn des neuen Jahres gibt es neue Regelungen für die Durchführung der Selbsttest. Schülerinnen und Schüler der vollzeitschulischen Klassen (auch Blockklassen) werden am Montag, Mittwoch und Freitag zu Beginn des Unterrichts getestet, Schülerinnen und Schüler der Berufsschulklassen an jedem Schultag. In der Fachschule für Technik finden die Selbsttests jeden Montag und Donnerstag statt.

Schülerinnen und Schüler, die am Testtag fehlen, werden am darauffolgenden Unterrichtstag zu Beginn des Unterrichts getestet.

Für den Fall eines positiven Testergebnisses schicken wir die betroffene Person nach Hause, die sich dann für die Durchführung eines PCR-Testes unmittelbar mit der Hausärztin / dem Hausarzt in Verbindung setzen soll.

Bei der Entscheidung, welche Schülerinnen / welche Schüler und wie lange diese vom Unterricht ausgeschlossen werden, halten wir uns an den Bund-Länder-Beschluss (siehe Entscheidungsmatrix).

Hier finden Sie eine Karte mit Bürgerteststellen in der Region.

 

Corona Update

Stand 17.08.2021

Schulstart 2021/2022

Liebe Schülerinnen und Schüler des Max-Born-Berufskollegs,

wir freuen uns, dass zu Schuljahresbeginn in allen Jahrgangsstufen und Bildungsgängen grundsätzlich der Unterricht in vollem Umfang in Präsenz aufgenommen wird und wir Sie wiedersehen!

Wir starten das neue Schuljahr mit den bekannten Corona-Regeln. Bitte beachten Sie weiterhin auf den Laufwegen im Gebäude und in den Klassenräumen den Abstand von 1,5 m, tragen Sie eine medizinische Maske (OP-Maske) auch während des Unterrichts und waschen Sie sich bei Ankunft in der Schule die Hände und desinfizieren Sie sie. Die Corona-Schnelltests werden zweimal die Woche in der Klasse durchgeführt. Von dieser Verpflichtung sind vollständig geimpfte und genesene Personen ausgenommen.

Auf dem Schulhof kann auf das Tragen einer Maske verzichtet werden. Für den Sportunterricht gilt die Maskenpflicht nur dann, wenn Abstände nicht eingehalten werden können. Sport im Freien kann dagegen ohne Masken uneingeschränkt stattfinden.

Bei einem Infektionsverdacht durch positiv getestete Schülerinnen und Schüler gelten die direkten Sitznachbarn (davor, dahinter, rechts und links) als enge Kontaktpersonen und haben sich auch in eine 14-tägige Quarantäne zu begeben. Die Anweisung erfolgt durch die Lehrkräfte.

Weitre Informationen finden Sie auf den Seiten des Schulministeriums: https://www.schulministerium.nrw/schulbetrieb-im-schuljahr-20212022

Wir werden Ihnen in Kürze ein Impfangebot vor Ort an unserer Schule durch die mobilen Impfteams des Kreises Recklinghausen machen können. Ihre Klassenlehrkräfte informieren Sie über den Ablauf und die Termine.

Mit freundlichen Grüßen

Simone Holl

Stand 24.06.2021

Selbsttest am Tag der Einschulung

Liebe Schüler*innen,

wir freuen uns, Sie in der kommenden Woche zur Einschulung in der Aula begrüßen zu können.

Am Tag Ihrer Einschulung bitten wir Sie, ohne Begleitung in die Aula zu kommen. Falls Ihre Eltern Sie zur Schule begleiten, können diese gerne für die kurze Zeit ein Getränk in unserer Cafeteria trinken, oder – bei gutem Wetter – eine kleine Auszeit auf dem Schulhof nehmen.

Wir gehen davon aus, dass Sie am Morgen der Einschulung bereits in Ihrer Schule getestet worden sind, oder eine Bescheinigung über ein negatives Testergebnis dabei haben.

Aus organisatorischen Gründen können wir diese nur stichprobenartig überprüfen.

Ihre Bildungsgangkoordinator*innen  

Stand 16.04.2021

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Auszubildende,

der Kreis Recklinghausen hat aufgrund der hohen Infektionszahlen und der dramatischen Lage in den Krankenhäusern beschlossen, die Berufskollegs weiterhin im Distanzunterricht zu belassen. Die entsprechende Pressemitteilung finden Sie unten. Bitte haben Sie Verständnis, dass der Schulträger weder Sie noch Ihre Lehrerinnen und Lehrer dem doch inzwischen sehr großen Infektionsrisiko aussetzen wollen und die Kontakte auf ein Minimum reduzieren möchten.

Danach bleiben wir in der kommenden Woche mit den Nicht-Abschlussklassen in Distanzunterricht. Sonderregelungen für FHR-Abschlussklassen bleiben bestehen. Über die Regelungen für die AHR-Klassen informiert Sie Fr. Bettin über das ORGA-Team in Teams. Die Bildungsgangleitungen/Klassenleitungen informieren die Betriebe der Klassen der Anlage A entsprechend.

Bitte bleiben Sie gesund und geben Sie auf sich und Ihre Familie acht!

Ihre Schulleitung

________________

Pressemitteilung von Freitag, 16. April 2021 Kreis Recklinghausen

Berufskollegs bleiben nächste Woche im Distanzunterricht

Empfehlung: Alle Schulen sollen im Distanzunterricht bleiben

Der Kreis Recklinghausen steht unmittelbar davor, die Sieben-Tage-Inzidenz von 200 zu überschreiten, in den meisten großen kreisangehörigen Städten liegt sie bereits deutlich darüber. Auch die Lage auf den Intensivstationen in den Krankenhäusern spitzt sich zu. Waren am Donnerstag noch 17 Intensivbetten frei, sind es am Freitag nur noch 12. Diese Entwicklung hat die Kreisverwaltung zu der Entscheidung veranlasst, dass die Berufskollegs in Trägerschaft des Kreises in der kommenden Woche im Distanzunterricht bleiben. Ausgenommen von der Regelung sind die Abschlussklassen.

“Wir wollen den Schulen und den Familien Planungssicherheit geben”, sagt Landrat Bodo Klimpel, “außerdem wäre es schwer vermittelbar, wenn wir Montag und Dienstag eventuell in den Wechselunterricht gehen würden, um anschließend wegen der tatsächlich überschrittenen Inzidenz wieder in den Distanzunterricht zurückzukehren.”

Das Infektionsgeschehen im Kreis Recklinghausen ist keinem größeren Ausbruch geschuldet. Dennoch steigt die Zahl der Neuinfektionen stetig. Darum hatten der Landrat und die zehn Bürgermeister der kreisangehörigen Städte am Donnerstag die Landesregierung gebeten, bereits vor dem Erreichen des Inzidenzwerts von 200 den Distanzunterricht festzulegen. Die Antwort darauf steht noch aus. “Weil die Zeit rennt und die Lage sich so zugespitzt hat, haben wir die Entscheidung für die Schulen des Kreises heute getroffen und empfehlen den Bürgermeistern, dies auch an ihren Schulen umzusetzen”, sagt Bodo Klimpel.

Das Schulministerium des Landes hatte in dieser Woche festgelegt, dass die Schulen ab einem lokalen Inzidenzwert von 200 wieder in den Distanzunterricht gehen müssen.

Pressekontakt: Öffentlichkeitsarbeit, Svenja Küchmeister, Telefon: 02361/534512, E-Mail: svenja.kuechmeister@kreis-re.de

Kontaktdaten:
Herausgeber:
Kreis Recklinghausen
Öffentlichkeitsarbeit
45655 Recklinghausen
Telefon: 0 23 61 / 53 45 12
Web: http://www.kreis-re.de
E-Mail: svenja.kuechmeister@kreis-re.de

Stand 10.04.2021

Liebe Auszubildende, liebe Schülerinnen und Schüler,

wir hoffen, dass Sie alle gesund und munter die Osterferien genießen konnten. Nun geht es wieder los und wir haben neue Vorgaben aus dem Ministerium bekommen. Danach werden wir am Max-Born-Berufskolleg wie folgt in der kommenden Woche bis zum 16.4.2021 verfahren:

Unterricht:

In der 1. Schulwoche nach den Osterferien, ab dem 12. April, findet der Unterricht grundsätzlich in Distanzform statt. Er erfolgt zeitsynchron gemäß Stundenplan der jeweiligen Klassen.

Es gibt unterschiedliche Ausnahmen und Regelungen in den verschiedenen Bildungsgängen für die Abschlussklassen:

  • Anlage A (Berufsschulklassen): Nur Abschlussklassen, die in diesem Schuljahr ihre Prüfung machen und noch mehr als 3 Wochen vor der Prüfung sind, kommen in den Präsenzunterricht. Dabei teilen wir wie gehabt bei Bedarf (mehr als 15 SuS) in A und B Gruppen und führen den bisherigen Plan weiter fort.
  • Anlage B (Berufsfachschule) und IFK: Hier handelt es sich um Anschlussklassen, die alle in den Präsenzunterricht gehen. Dabei teilen wir wie gehabt bei Bedarf (mehr als 15 SuS) in A und B Gruppen.
  • Anlage C (FHR-Klassen): Die meisten Klassen bleiben in dieser Woche Distanzunterricht. Für diese Woche geplante Klausuren werden möglichst verschoben. Ausnahmen für die Abschlussklassen werden über die jeweiligen Klassenleitungen kommuniziert.
  • Anlage D (AHR-Klassen): Die 11-er und 12-er bleiben in dieser Woche im Distanzunterricht. Die für diese Woche geplante Klausuren in den 11-er und 12-er Klassen werden möglichst verschoben. Die DESI- und KOFT-Klausur in der 12 findet nach Klausurplan in Präsenzform statt.
    Für die angehenden Abiturientinnen und Abiturienten wurde in der Woche vor den Osterferien bereits mit der Prüfungsvorbereitung in Präsenzunterricht begonnen und diese wird nun in der kommenden Woche in Distanzform fortgeführt. Die geplanten Studientage vom 16. bis 21.4.2021 bleiben wie abgesprochen in Distanzform bestehen. Am 22.4.2021 findet die Zulassung in der Aula statt. Ein genauer Zeitplan folgt.
    Die FOS 13 hat ab der kommenden Woche Unterricht nach Stundenplan in Präsenzunterricht. Es wird der Raum 2.04 (Hörakustik) genutzt.Fr. Bettin gibt noch weitere Hinweise über Teams im Orga-Team der Anlage D.
  • Anlage E (Fachschule): Bleibt in Distanzunterricht.

Rückfragen zum genauen Stundenplan beantworten gerne Ihre Klassenlehrkräfte.

Testungen:

Es besteht grundsätzlich eine Pflicht zu einem Selbsttest für alle Schülerinnen und Schüler, die in Präsenzform beschult werden. In dieser Woche werden die gleichen Schnelltest wie vor den Ferien verwendet. Weitere Informationen über die Durchführung finden Sie in unserer aktualisierten Power Point Präsentation und in der Infografik.

Bei einem positiven Testergebnis muss die betroffene Person sofort die Schule verlassen und das Gesundheitsamt des Wohnortes oder die Hausärztin / den Hausarzt benachrichtigen und sich einem PCR-Test unterziehen. Die Nutzung des ÖPNV für die Heimfahrt muss unbedingt vermieden werden! Erst nach der Vorlage eines negativen Testergebnisses darf die Schülerin /der Schüler wieder am Unterricht teilnehmen.

Da es sich bei einem positiven Ergebnis des Selbsttests um einen Corona-Verdachtsfall handelt, findet der Unterricht für alle anderen Schülerinnen und Schüler weiterhin regulär statt.

Die Lehrkraft informiert die Schulleitung unmittelbar über das positive Testergebnis.

Die Schülerinnen und Schüler in den Vollzeitbildungsgängen werden zweimal pro Woche getestet. Die übrigen Schülerinnen und Schüler einmal.

Schülerinnen und Schüler, die sich weigern einen Selbsttest durchzuführen, werden vom Präsenzunterricht ausgeschlossen.

Weitere Reglungen für den Unterricht ab dem 19.4.2021 werden in dieser Woche hier veröffentlicht.

Wir freuen uns auf ein Wiedersehen. Bleiben Sie gesund!

Ihre Schulleitung

 

Stand 16.03.2021

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Auszubildende,

in der nächsten Woche (22.03.2021) können Sie auf freiwilliger Basis einen Schnelltest (Selbsttests SARS-CoV-2 Rapid Antigen Test Kit von Roche) in den Klassenzimmern durchführen. Das Schulministerium hat Lieferungen der Tests angekündigt. Damit soll jede anwesende Schülerin / jeder anwesende Schüler einmal vor den Ferien ein Testangebot erhalten. Ein Mitglied unseres Lehrkräfte-Hygieneteams kommt dafür in die Klasse, bringt die Tests, die Dokumentationen, blaue Müllsäcke und erläutert das Vorgehen. Die Tests werden anschließend durch die Lehrkraft überwacht in der Klasse von Ihnen selbst vorgenommen. Die Dokumentation wird durch die Lehrkraft erstellt und der Schulleitung zur Verfügung gestellt. Der entstehende Müll wird in den blauen Säcken gesammelt und von der Lehrkraft entsorgt.

Ausführliche Informationen zum Test und auch zum Umgang mit positiven Ergebnissen finden sich auf den Seiten des Schulministeriums. Darüber hinaus gibt es hier folgende Dateien zum Download:

Stand 12.03.2021

Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Eltern und Ausbilder,
auf der Grundlage der Vorgaben des MSB hat das Max-Born-Berufskolleg folgende Regelungen für den  Unterricht ab dem 15.03.2021 beschlossen:

Der Unterricht findet nach Stundenplan statt. Alle Klassen mit mehr als 15 Schülerinnen und Schülern werden geteilt in Gruppe A und B und im Wechsel unterrichtet. Hier unterscheiden wir zwischen Voll- und Teilzeitklassen:

In den Vollzeitklassen erfolgt ein tageweiser Wechsel:

  • Gruppe A kommt in der ersten Woche (15.3.2021 bis zum 19.03.2021) am Montag, Mittwoch und Freitag.
  • Gruppe B kommt in der ersten Woche (15.3.2021 bis zum 19.03.2021) am Dienstag und Donnerstag.

Dann wird gewechselt:

  • Gruppe A kommt in der zweiten Woche (22.03.2021 bis zum 26.03.2021) am Dienstag und Donnerstag.
  • Gruppe B kommt in der zweiten Woche (15.3.2021 bis zum 19.03.2021) am Montag, Mittwoch und Freitag.

Klausuren werden möglichst mit der ganzen Klasse geschrieben.

 

In den Teilzeitklassen erfolgt ein wochenweiser Wechsel:

  • Gruppe A kommt vom 15.3.2021 bis zum 19.03.2021.
  • Gruppe B kommt vom 22.03.2021 bis zum 26.03.2021 in den Präsenzunterricht. Die jeweils andere Hälfte wird mit Aufgaben versorgt.

Klausuren werden in den geteilten Klassen geschrieben.

Kleinere Klassen mit 1 bis 15 Schülerinnen und Schülern sind komplett im Präsenzunterricht. Die Teilung übernimmt die Klassenlehrerin bzw. der Klassenlehrer. Die Klassenleitung informiert die Schülerinnen und Schüler. Fragen dazu können Sie gerne an die Klassenleitungen richten. Eine Liste mit den Mailadressen der Klassenleitung finden Sie hier.

Lehrkräfte, die aus gesundheitlichen Gründen nicht in den Präsenzunterricht kommen können, werden vor Ort durch eine Lehrkraft vertreten.
Da zurzeit noch viele Klausuren geschrieben werden, wird es vereinzelt dazu kommen, dass wir Klassen abbestellen müssen, obwohl sie zum Präsenzunterricht kommen sollten.

Wir werden alle Änderungen im Stundenplan in WebUntis sichtbar machen.
Es gelten weiterhin die bekannten Regelungen zu Hygienemaßnahmen und Dokumentation (Sitzpläne).

Danke für Ihr Verständnis.

Wir freuen uns sehr darauf Sie in der Schule wiederzusehen!

Ihre Schulleitung

Stand 22.02.2021

Bitte beachten Sie, dass auf dem Schulgelände eine medizinische Maske getragen werden muss!

Stand 17.02.2021

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Auszubildende,

nach den Informationen aus dem Schulministerium haben wir den Unterricht ab dem 22.02.2021 bis zum 07.03.2021 individuell für unsere Klassen geplant. Ihre Rückmeldungen und unsere positiven Erfahrungen im Distanzunterricht, ermutigen uns, auch in einigen Abschlussklassen, beim Distanzunterricht zu bleiben. So können wir Ihnen regelmäßig jede Woche Unterricht anbieten und müssen nicht nach Wechselmodell einen 14-tägigen Rhythmus realisieren. Die Nicht-Abschlussklassen bleiben grundsätzlich im Distanzunterricht.

So haben wir vier Arten der Beschulung geplant:

  1. Die gesamte Klasse erhält weiterhin Unterricht in Distanzform synchron laut Stundenplan (betrifft alle Nicht-Abschlussklassen).
  2. Die gesamte Klasse erhält Unterricht in Präsenzform nach Stundenplan. Dies betrifft ausgewählte Abschlussklassen in Klassen mit weniger als 16 Schülerinnen und Schüler. Diese Klassen werden von ihrer Klassenleitung entsprechend informiert.
  3. Die Klasse wird geteilt und erhält Wechselunterricht in Präsenz 14-tägig nach Stundenplan. Dies betrifft ausgewählte Abschlussklassen in Klassen mit mehr als 15 Schülerinnen und Schüler). Diese Klassen werden von ihrer Klassenleitung entsprechend informiert.
  4. Es gibt darüber hinaus auch Hybridformen in denen Teile einer Klasse im Präsenzunterricht sind und der andere Teil dazugeschaltet wird. Dies betrifft im Wesentlichen die Abschlussklassen der Fachschule für Technik. Diese Klassen werden von ihrem Bildungsgangkoordinator entsprechend informiert.

Über die Regelungen zu Klausuren und Leistungsüberprüfungen informiert die jeweilige Klassenleitung.

Wir möchten Sie weiterhin unter Corona-Bedingungen mit allen Formen des Unterrichts bestmöglich auf Ihre Abschlüsse vorbereiten ohne die Schulgemeinschaft zu gefährden.

Denken Sie daran, wenn Sie zur Schule kommen, dass weiterhin die Maskenpflicht und die Abstandsreglungen eingehalten werden müssen.

Ihre Schulleitung

Stand 26.01.2021

Informationen zur Zeugnisausgabe

Am 29.01.2021 und 01.02.2021

Liebe Schülerinnen, liebe Schüler,

die Ausgabe der Halbjahreszeugnisse und Laufbahnbescheinigungen erfolgt in diesem Jahr zeitversetzt am Freitag, dem 29.01.2021 und Montag, dem 01.02.2021 entsprechend eines festgelegten Terminplans durch Ihre Klassenlehrerin bzw. Ihren Klassenlehrer. Neben den Zeugnissen werden ebenfalls die korrigierten schriftlichen und praktischen Arbeiten herausgegeben.

Die Abholung der Zeugnisse und Klausuren ist nicht verpflichtend. Sie können Ihr Zeugnis auch abholen, sobald die Schulen wieder geöffnet werden.

Für Schülerinnen und Schüler der Vollzeitklassen findet am Freitag kein online-Distanzunterricht statt, sondern Sie erhalten für diesen Tag über Teams Aufgaben. Der Distanzunterricht der Berufsschulklassen findet statt.

Um ein Aufeinandertreffen größerer Gruppen zu vermeiden, den Hygienevorschriften Rechnung zu tragen sowie alle bestmöglich vor einer Corona-Infektion zu schützen, bitten wir Sie, folgende Punkte zu beachten:

1. Es herrscht Maskenpflicht auf dem gesamten Schulgelände und dem Parkplatz.

2. Die Klassen werden nach Alphabet in zwei Gruppen geteilt, die von der Klassenlehrerin / vom Klassenlehrer einen zeitversetzten Abholtermin erhalten.

3. Die Ausgabe der Zeugnisse erfolgt nicht in unserem Schulgebäude, sondern an den drei Eingängen der Sporthalle auf dem Plateau der großen Treppe. Die Ausgabe 1 ist an der linken, die Ausgabe 2 an der mittleren und die Ausgabe 3 an der rechten Eingangstür. An die offenen Eingangstüren werden von innen Tische und Stühle gestellt, an denen die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer von innen die Zeugnisse und Klausuren nach außen an die SuS ausgeben und sich die Ausgabe per Unterschrift bestätigen lassen. Jede Schülerin / jeder Schüler unterzeichnet jeweils ein Ausgabeprotokoll (eine Seite pro SuS).
Bitte halten Sie die vorgegebene Ausgabezeit ein, damit es zu keiner Menschenansammlung kommt.

4. Nicht abgeholte Zeugnisse werden im Schulbüro hinterlegt.

5. Während der Zeugnisausgabe wird auf dem Schulgelände von zwei Kolleginnen und Kollegen Aufsicht geführt. Diese achten darauf, dass es zu keiner Personenansammlung kommt und die Corona-Regeln eingehalten werden. Bitte verlassen Sie zügig nach der Zeugnisausgabe das Schulgelände.

6. Für den Fall, dass ein Zeugnis von einem Elternteil oder einem Mitschüler abgeholt werden soll, muss eine Vollmacht vorgelegt werden. In dieser muss Ihr Name und das Geburtsdatum sowie der Name und die Adresse der/des Bevollmächtigten aufgeführt werden. Des Weiteren muss sich die abholende Person ausweisen.

Stand 08.01.2021

Klausurtermine Abschlussklassen (= Klassen, die am Ende des Schuljahres eine Abschlussqualifikation erreichen können)

Wer darf schreiben?

Es dürfen nur Klausuren in den Klassen A2, A3, FOS12, FOS13 und B3 Klausuren schreiben.

Wie läuft die Organisation?

Die AHR-Klassen schreiben ihre Klausuren wie im Klausurplan vorgesehen. Muss eine Klasse geteilt werden, wird eine weitere Aufsicht und ein zusätzlicher Raum über das Vertretungsplanteam zugeteilt, so dass dies in WebUntis abgebildet wird und auch für die Schülerinnen und Schüler einsehbar ist. Das bedeutet auch, dass Distanzunterricht entfallen muss, wenn die Klausur/ die Sprechprüfung länger dauert als der eigentliche Unterricht. Darüber hinausgehende Vertretungsregelungen können in der aktuellen Situation nicht realisiert werden.

Bitte informiert Steffi Bettin sowie Wilfried Hahn und Michael Kleine über ver@max-born-berufskolleg.de, wenn die Notwendigkeit besteht, die Klasse für euren Klausurtermin zu teilen.

Die FHR-Klassen schreiben ihre Klausuren wie mit den Klassen abgesprochen. Muss eine Klasse geteilt werden, wird eine weitere Aufsicht und ein zusätzlicher Raum über das Vertretungsplanteam zugeteilt, so dass dies in WebUntis abgebildet wird und auch für die Schülerinnen und Schüler einsehbar ist. Bitte informiert Wilfried Hahn und Michael Kleine über ver@max-born-berufskolleg.de , wenn die Notwendigkeit besteht, die Klasse für euren Klausurtermin zu teilen. Das bedeutet auch, dass Distanzunterricht entfallen muss, wenn die Klausur länger dauert als der eigentliche Unterricht. Darüber hinausgehende Vertretungsregelungen können in der aktuellen Situation nicht realisiert werden.
Die Kollegen der Vertretungsplanung benötigen für die Einsatzplanung von euch die Info, an welchem Tag, in welchen Stunden, welchem Raum und welchem Fach die Klausur angesetzt ist.

Alle FHR-Klausurtermine sollen bis Freitag, 08.01.2021 bis spätestens 12:00 Uhr entsprechend der oben genannten Infos angemeldet werden.

 

Nachschreibtermine für Klausuren – jeweils 14:00 Uhr bis 19:00 Uhr maximal – in der Aula

Wer darf nachschreiben?

Es dürfen nur Schülerinnen und Schüler aus den Klassen A2, A3, FOS12, FOS13, B2 und B3 nachschreiben.

Wie läuft die Organisation?

Hier gilt das gleiche Prozedere wir für die üblichen Nachschreibtermine: Bitte ausgefülltes Deckblatt und Klausur plus gegebenenfalls Material und Klausurbögen im Postfachlehrerzimmer in den entsprechenden Karton (nach Datum sortiert) auf dem Tisch legen. Die Fachlehrer/innen sprechen sich bitte mit ihren Kolleg/innen ab, falls Schüler/innen mehrere Klausuren nachschreiben müssen und informieren diese dann über Teams. Die aufsichtführenden Kolleginnen und Kollegen entnehmen Ihren Einsatz dem Stundenplan in WebUntis.

Wann sind die Nachschreibtermine?

  • Donnerstag, 14.01.2021
  • Freitag, 15.01.2021
  • Montag, 18.01.2021
  • Dienstag, 19.01.2021

Stand 06.01.2021

Vorgaben des Schulministeriums:

  • Laut Pressekonferenz findet bis zum 31.1.2021 für alle Schülerinnen und Schüler und Auszubildenden kein Präsenzunterricht statt.
  • Fehlende Klausuren in Abschlussklassen können noch vor Ort unter Eihaltung der Hygieneregeln geschrieben werden. Dazu erstellen wir einen entsprechenden Klausurplan.
  • Wir starten mit dem Distanzunterricht ab Montag, den 11.1.2021 nach dem Leitfaden. Die Lehrkräfte nehmen Kontakt zu den Schülerinnen und Schülern und Auszubildenden per Teams auf.
  • Die Halbjahreszeugnisse werden erstellt. In zentralen Prüfungen wurde der Aufgabenpool vergrößert.

Stand 14.12.2020

Schulsozialarbeit

Unser Schulsozialarbeiter Herr Schwarzer und die Sozialarbeiterinnen Fr. Brinkbäumer, Fr. Meermann und Fr. Pilingou sind weiterhin per Mail und Telefon für Sie erreichbar. Scheuen Sie sich nicht, bei Problemen zum Hörer zu greifen oder eine Mail zu senden.

Herr Schwarzer | shw@max-born-berufskollge.de |  02361/306759663
Frau Meermann | mee@max-born-berufskollge.de |  02361/306759608
Frau Pilingou | mee@max-born-berufskollge.de |  02361/306759658
Frau Brinkbäumer | bri@max-born-berufskollge.de |  02361/306759624

Stand 11.12.2020

Ab Montag 14.12.2020 wird durch den Ministerpräsidenten des Landes NRW Armin Laschet die Verpflichtung für Präsenzunterricht aufgehoben. Schülerinnen und Schüler werden auf Distanz unterrichtet. Die Schulferien werden um zwei Tage verlängert. Der Unterricht beginnt nach jetzigem Stand dann wieder am 11. Januar 2021.

Klausuren, die in der Woche vom 14.12.2020 bis 18.12.2020 angesetzt waren, werden möglichst verschoben. In Ausnahmefällen kann die Schulleitung eine Genehmigung für die Durchführung erteilen. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Fachlehrerin / Ihrem Fachlehrer.

Stand 26.10.2020

Liebe Schülerinnen und Schüler,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

aus aktuellem Anlass sind Ergänzungen zum Schulvertrag formuliert worden. Bitte nehmen Sie diese Regeln zur Kenntnis und halten Sie diese zwingend ein.

Wir passen aufeinander auf!

Stand 22.10.2020

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Auszubildende,

der Schulstart naht und neue Vorgaben wurden erlassen. Das NRW Schulministerium, der Kreis Recklinghausen und das Umweltbundesamt geben spezielle Hinweise für die Schulen:

Die wichtigsten Maßnahmen und Regelungen für uns sind:

Maskenpflicht:
Es gilt weiterhin die Maskenpflicht im Schulgebäude und auf dem Schulgelände. Darüber hinaus für die Schülerinnen und Schüler in den Klassenräumen. Für Lehrkräfte gilt eine Pflicht auch in Räumen, wenn der Abstand von 1,5m nicht eingehalten werden kann.

Sitzpläne:
Weiterhin müssen Sitzpläne erstellt werden. Ggfls. müssen bereits erstellten Pläne aktualisiert werden.

Lüften:
Am Max-Born-Berufskolleg ist die Lüftungsanlage zur Zeit auf 100% Frischluftzufuhr eingestellt. Der Austausch erfolgt mit der maximalen Luftwechselrate in den Klassenräumen von 4,0 1/h. Bei 31 Personen je Raum beträgt die personenbezogene Außenluftwechselrate in Abhängigkeit der Raumgröße 28 Kubikmeter pro Stunde und Person. Die Luft wird im Klassenraum in einer Stunde somit automatisch viermal erneuert.
Ein Lüften durch Öffnen der Fenster, wird vom MSB alle 20 Minuten für 3-5 Minuten und in den Pausen gefordert. Unter den komfortablen Bedingungen am MBBK genügt ein Lüften von 3 Minuten und in den Pausen.

Bilder der Lüftungsanlage:

Regelungen im Kreis Recklinghausen:
In den Fußgängerzonen und an öffentlichen Plätzen ist das Tragen der Maske Pflicht.

  • Abweichend von § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 5 CoronaSchVO darf eine Gruppe im öffentlichen Raum höchstens aus fünf Personen bestehen.
  • An privaten Festen und Feiern im Sinne des § 13 Abs. 5 CoronaSchVO, die nicht in einer privaten Wohnung stattfinden, dürfen höchstens 25 Personen teilnehmen.
  • Von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr des Folgetages ist es verboten, im öffentlichen Raum alkoholische Getränke zu konsumieren.
  • Das Shisha-Rauchen im öffentlichen Raum ist verboten.

Verdacht auf Corona:
Bei Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus bitte wie bisher umgehend die Klassenlehrerin bzw. den Klassenlehrer und die Schulleitung informieren. Es gelten weiterhin die folgenden Handlungsempfehlungen des Schulministeriums: https://www.max-born-berufskolleg.de/wp-content/uploads/2020/09/Erkrankung-Kind-Schaubild.pdf Das RKI gibt folgende Hinweise für den Fall einer häuslichen Quarantäne: http://eservice2.gkd-re.de/bsointer001/DokumentServlet?dokumentenname=001l9659.pdf

Sollten Sie Fragen haben, sich mit Regelungen unwohl fühlen oder Optimierungsideen haben, melden Sie sich bitte bei Ihrer Klassenlehrerin bzw. dem Klassenlehrer.

Wir wünschen Ihnen noch schöne Restferien und freuen uns auf ein Wiedersehen.

Beste Grüße, bleiben Sie gesund!

Ihre Schulleitung
J. Ruppert und S. Holl

Corona Update

Stand 05.10.2020

Die Schulleitung, die erweitere Schulleitung und die Digitalisierungs-AG des Max-Born-Berufskollegs haben einen umfassenden Leitfaden für Distanzunterricht erstellt. Er gibt Auskunft, wie bei den unterschiedlichen Quarantänemaßnahmen an unserer Schule verfahren wird.

Da wir noch keine digitale Schule sind, können wir mit den jetzigen Bordmitteln keinen digitalen Fernunterricht vom Max-Born-Berufskolleg aus für alle Klassen sicherstellen (insbesondere nicht über Videokonferenzen). Wir verfügen im Haus über keine Glasfaseranbindung. Die Infrastruktur der Schule erlaubt Arbeit mit unserem WLAN vorrangig, um den Unterricht in den Tabletklassen sicherzustellen. Es gibt bisher keine Endgeräte (Mikrophone, Kameras, PCs, Laptops, Tablets), die wir ausleihen könnten – weder für Lehrkräfte noch für Schülerinnen und Schüler.

Unter diesen schwierigen Bedingungen haben wir mit Office 365 bzw. Teams ein professionelles System gefunden, mit dem wir digital fast alle Schülerinnen und Schülern erreichen können. Die Schülerinnen und Schüler besitzen mittlerweile alle einen Zugang. Alle Lehrkräfte haben sich mit Teams / Office 365 vertraut gemacht bzw. hatten mehrfach die Gelegenheit zu Schulungen.

Eine Umfrage zur Ausstattung und Erreichbarkeit von Schülerinnen und Schülern wird zur Zeit durchgeführt. Damit können die Kolleginnen und Kollegen gezielt auch herkömmliche analoge Wege suchen, die Schülerinnen und Schülern zu erreichen.

Die Vorgaben der Leistungsbewertung gelten unverändert, wie sie in unserem Leistungskonzept zu finden sind. Dieses wird zur Zeit angepasst. Darüber hinaus sind im Leitfaden für Distanzunterricht einige Hinweise zur Leistungsbewertung zu finden.

 Wir wünschen Ihnen alles Gute, bleiben Sie gesund!

Stand 21.09.2020

Handlungsempfehlungen bei Erkrankungen

Im Erkrankungsfall einer am Schulleben beteiligten Person (Lehrer / Schüler / Besucher) verweisen wir auf die Handlungsempfehlung des Schulministeriums für Eltern, die analog Anwendung findet.

 

Stand 12.08.2020

Wir freuen uns, dass die Schule im Schuljahr 2020/2021 nun wieder mit Präsenzunterricht beginnt. Wir haben einige Regelungen und Covid-19 Maßnahmen getroffen, um die Hygienevorschriften umzusetzen. In einem Handout und einer Präsentation können Sie alles nachlesen. Die Lehrkräfte werden die Maßnahmen auch mit Ihnen besprechen.

Stand 18.05.2020

Das Schulbüro hat wieder geöffnet. Es gilt jedoch weiterhin die Regel, einzeln einzutreten und 1,5m Abstand zu halten, auch im Wartebereich auf dem Flur.

Stand 30.4.2020

In der kommenden Woche werden wir mit einzelnen weiteren Klassen starten und freuen uns darauf Teile unserer Schülerinnen und Schüler und Auszubildenden der Mittelstufe wieder zusehen. Sie finden in Ihren Bereichen dazu jeweils genauere Informationen:

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Schulleitung

Jochen Ruppert und Simone Holl

Stand 29.04.2020

In der Sporthalle auf dem Campus Vest wurde vor einiger Zeit ein Corona-Behandlungs-Zentrum eingerichtet. Es besteht für unsere Schülerinnen und Schüler keine Gefahr. Die Stellungnahme des Kreises Recklinghausen dazu:

„Im Corona-Behandlungs-Zentrum Recklinghausen in der Sporthalle des Campus Vest werden seit dem 02.04.2020 Patienten*innen  diagnostiziert und behandelt, bei denen ein Verdacht auf eine Infektion mit dem Corona-Virus CoVid-19 besteht. Die Patienten kommen nicht „einfach so“, sondern werden nach einem Kontakt mit ihren Hausärzten hier angemeldet. Das Zentrum bestellt die Patienten  dann in einem bestimmten Takt ein. Die Patienten warten in ihren Autos, für die am westlichen Rand des Campus ein eigener Parkstreifen eingerichtet und abgegrenzt ist und werden dort einzeln von einem Sicherheitsdienst empfangen. Als erstes erhalten sie eine Maske und werden dann auf einem durch einen Bauzaun gekennzeichneten und vom Gesamtgelände der Schule separierten Weg ganz am Rand des Geländes entlang in den Empfang im Vorraum der Sporthalle geleitet. Das Zusammentreffen mit Schülern und eine Gefahr der Übertragung eines Virus werden dadurch verhindert.

Nähere Auskünfte erteilt der leitende Arzt Herr Dr. Geldmann.

Stand 24.4.2020

Liebe Schülerinnen und Schüler,

wir möchten Sie bitten in der Eingangsschleuse Ihren Schülerausweis bereit zu halten. Um Wartezeiten bei der Registrierung zu vermeiden, sollten Sie großzügig (z. B. 20- 30 Minuten) vor Unterrichtsbeginn zur Schule kommen. Bitte halten Sie unbedingt den Abstand auch auf dem Schulhof ein.

ab dem 27.04. gilt auch im öffentlichen Schülerverkehr die Maskenpflicht.

Bitte überlegen Sie, ob Sie zwingend den ÖPNV/Schülerspezialverkehr nutzen müssen oder ob Sie die Schule auch zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreichen können.

Waschen Sie sich bei Ankunft in der Schule als Erstes die Hände gründlich mit Wasser und Seife (mind. 20 Sekunden).

Für das Verhalten im ÖPNV beachten Sie bitte folgende Regeln

  • achten Sie auch an Haltestellen auf Abstände. Vermeiden Sie unbedingt Gedränge beim Einstieg und Ausstieg. Lassen Sie erst mit ausreichendem Abstand aussteigen und steigen dann ein.
  • nehmen Sie in Schulbussen die Sitzplätze geordnet ein und beginnen Sie am hinteren Ende des Fahrzeugs und setzen sich auf die Fensterplätze bis nach vorne.
  • steigen Sie nicht mehr in den Bus ein, wenn der Bus seine Corona-bedingte maximale Kapazität erreicht hat und weichen nach Möglichkeit auf den nächsten Bus aus.
  • lassen Sie bei Zweiersitzen nach Möglichkeit einen Sitzplatz frei, auch wenn Sie eine Maske tragen. Vermeiden Sie Gespräche von Person zu Person.
  • nehmen Sie vor dem Abfahren des Busses die Sitzplätze ein und verlassen diese erst nach Halt des Busses wieder, um unnötige Berührungen mit Haltestangen und – griffen zu vermeiden.
  • bedienen Sie die Türöffnungsknöpfe im ÖPNV nur, wenn die Tür an der Haltestelle nicht automatisch öffnet.
  • essen und trinken Sie im Bus oder der Bahn nicht.
  • unterlassen Sie möglichst Berührungen in Ihrem Gesicht, um etwaige Krankheitserreger nicht über die Schleimhäute von Augen, Nase oder Mund aufzunehmen.
  • halten Sie die Husten- und Niesetikette unbedingt ein.
  • folgen Sie der Empfehlung, Smartphones / Displays regelmäßig zu reinigen.

Dies Informationen finden Sie auch im zweiten Handout.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Schulleitung

Jochen Ruppert und Simone Holl

Stand 22.04.2020

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Ausbilderinnen und Ausbilder,

auch heute gibt es wieder neue, ergänzende Hinweise aus Münster:

In der Schulmail Nr. 15 des Schulministeriums werden folgende Corona-relevante Vorerkrankung genannt:

  • Therapiebedürftige Herz-Kreislauf-Erkrankungen (z.B. coronare Herzerkrankung, Bluthochdruck)
  • Erkrankungen der Lunge (z.B. COPD, Asthma bronchiale)
  • Chronische Lebererkrankungen
  • Nierenerkrankungen
  • Onkologische Erkrankungen
  • Diabetis mellitus
  • Geschwächtes Immunsystem (z.B. auf Grund einer Erkrankung, die mit einer Immunschwäche einhergeht oder durch regelmäßige Einnahme von Medikamenten, die die Immunabwehr beeinflussen und herabsetzen können, wie z.B. Cortison)

Regeln für Schülerinnen und Schülern mit Corona-relevante Vorerkrankungen:

Sofern Schülerinnen und Schüler in Bezug auf das Corona-Virus (COVID-19) relevante Vorerkrankungen (siehe oben) haben, entscheiden die Eltern – gegebenenfalls nach Rücksprache mit einer Ärztin oder einem Arzt, ob für ihr Kind eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch entstehen könnte. In diesem Fall benachrichtigen die Eltern oder die volljährige Schülerin / der volljährige Schüler unverzüglich den Klassenlehrer und teilen schriftlich mit, dass aufgrund einer Vorerkrankung eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch grundsätzlich möglich ist. Die Art der Vorerkrankung braucht aus Gründen des Datenschutzes nicht angegeben zu werden.

In der Folge entfällt die Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht. Diese Schülerinnen und Schülern nehmen weiter am Home-Schooling mit Teams teil.

Eine Teilnahme an Prüfungen ist für diese Schülerinnen und Schülern durch besondere Maßnahmen möglich. Sie werden das Schulgebäude durch einen separaten Eingang betreten und werden die Prüfung erforderlichenfalls in einem eigenen Raum durchführen. Im Übrigen gelten die allgemeinen Regeln für das krankheitsbedingte Versäumen von Prüfungen.

Schülerinnen und Schüler mit Angehörigen mit Corona-relevante Vorerkrankung:

Sofern eine Schülerin oder ein Schüler mit einem Angehörigen – insbesondere Eltern, Geschwister – in häuslicher Gemeinschaft lebt und bei diesem Angehörigen eine Corona-relevante Vorerkrankung besteht, so kann eine Beurlaubung durch die Schulleiterin schriftlich erfolgen.

Die Beurlaubung kann bis längstens zum 31. Juli 2020 (Ende des Schuljahres 2019/2020) ausgesprochen werden. Sie wird mit einem Widerrufsvorbehalt versehen. Ein Widerruf ist insbesondere dann möglich, wenn die epidemiologische Lage eine besondere Schutzbedürftigkeit von Personen mit Vorerkrankungen nicht mehr erfordert. Auch kann durch schriftliche Erklärung seitens der Eltern – oder bei Volljährigkeit durch die Schülerin oder den Schüler selbst – auf die Inanspruchnahme der Befreiung verzichtet werden, so dass auch in diesem Fall ein Widerruf in Betracht kommt.

Eine Beurlaubung ist nur dann möglich, wenn die Schülerin oder der Schüler ein ärztliches Attest des betreffenden Angehörigen vorlegt, aus dem sich die Corona-relevante Vorerkrankung ergibt.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Schulleitung

Jochen Ruppert und Simone Holl

Stand 21.04.2020

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Ausbilderinnen und Ausbilder,

wir werden nun am kommenden Donnerstag mit dem Unterricht in den Prüfungsklassen starten. Wichtig ist, dass Sie die folgenden Hinweise zur Hygiene genau beachten. Wir als Schulgemeinschaft möchten Sie und uns gegenseitig schützen und haben uns dazu entschieden einen Mund- und Nasenschutz verpflichtend einzuführen. Bitte besorgen Sie sich einen entsprechenden Schutz. Dies kann eine Stoffvariante, eine selbstgenähte oder gebastelte Variante sein. Eine einfache Anleitung finden Sie hier: www.chip.de/news/Basteln-Sie -Ihren-eigenen-Mundschutz-so-gehts_182587291.html Weitere Nähanleitungen sind im Netz zu finden. Bitte tragen Sie den Schutz auch in den öffentlichen Verkehrsmitteln. Hier kann der Abstand von 1,5 Meteren sicher nicht immer eingehalten werden.

Folgende Hygieneregeln gelten im gesamten Schulbereich für alle Schülerinnen und Schüler und alle Lehrkräfte:

  • In der Schule ist für den Eingang und Ausgang ein Einbahnstraßenverkehr eingerichtet.
  • Jede Person muss den Mindestabstand von 1,5 Metern konsequent einhalten.
  • In den Klassen muss dieser Abstand immer eingehalten werden.
  • Ein Sitzplan aller Schülerinnen und Schüler ist schriftlich zu fixieren. Die Schülerinnen und Schüler behalten diesen Platz für die nächsten Tage.
  • Alle Hygienemaßnahmen müssen in den Klassen- und Kursbüchern dokumentiert werden.
  • Die Lehrkräfte überwachen diese Maßnahmen.
  • Auch in den Lehrkräftezimmern sind die Abstandsregeln einzuhalten.
  • Ein Handout für die Schülerinnen und Schüler gibt weitere Auskunft.

Schülerinnen und Schüler, die sich nicht an diese Maßnahmen halten, werden nach Hause oder in die Betriebe entlassen.
Bitte teilen Sie Ihren Lehrkräften unverzüglich mit, wenn Sie sich krank fühlen oder Anzeichen einer Erkrankung bei sich entdecken. Das Sekretariat bleibt für den Publikumsverkehr geschlossen. Alle Anfragen können telefonisch oder per Mail gestellt und einzureichende Unterlagen im Postkasten vor der Eingangstür gelegt werden.
Ich hoffe, die meisten Fragen so hinreichend beantwortet zu haben und wünsche Ihnen einen guten Start. Bleiben Sie gesund. Sollte es Rückfragen zu den Hygienemaßnahmen geben, stehen unser Hygienebeauftragte Herr Quante | qua@max-born-berufskolleg.de und sein Team gerne für Sie bereit.
Es werden sicher in den nächsten Tagen noch weitere Anweisungen aus Düsseldorf und Münster folgen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Schulleitung

Jochen Ruppert und Simone Holl

Stand 19.4.2020

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Ausbilderinnen und Ausbilder,

gestern Abend erreichte uns eine weitere Schulmail des Ministeriums. Danach ist die Teilnahme am angebotenen Unterricht (s. u.) für die Schülerinnen und Schüler verpflichtend. Ausgenommen von der Verpflichtung sind lediglich die Angebote für die Abiturientinnen und Abiturienten des beruflichen Gymnasiums. Einen vorläufigen Stundenplan werden wir am Mittwoch, den 22.4.2020 über Web-Untis veröffentlichen. Die Umsetzung der neuen Vorschriften zur Hygiene müssen von uns und dem Schulträger noch koordiniert werden. Das Corona-Testzentrum auf dem Campus wurde abgebaut. Weitere  Informationen folgen.

Allgemeine Informationen zur Wiederaufnahme des Unterrichts an Berufskollegs finden sich auch auf der Homepage des Schulministeriums.

Bis bald,
Ihre Schulleitung

Stand 17.4.2020

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Ausbilderinnen und Ausbilder,

wir freuen uns, dass wir Teile unserer Schülerschaft in der nächsten Woche wiedersehen werden. Wir haben nach dem Erlass des Schulministeriums Regelungen getroffen, nach denen wir gestaffelt mit Angeboten zur Prüfungsvorbereitung in Abschlussklassen beginnen werden. Diese Angebote sind freiwillig, d.h. Sie als Schülerin oder Schüler können entscheiden, ob Sie das Angebot wahrnehmen möchten. Wir bitten jedoch um eine Abmeldung bei der Klassenlehrerin/ dem Klassenlehrer.

Wir haben für Sie Informationen zusammengestellt für

Den genauen Stundenplan werden Sie ab der kommenden Woche Mittwochs auch in Web-Untis finden.

Wir setzen ab Montag, den 20.4.2020 in allen übrigen Klassen den Online-Unterricht fort.

Bei allen Angeboten ist uns die Gesundheit aller am Schulleben beteiligten äußerst wichtig. Wir werden die Hygienevorschriften voll umfänglich umsetzen. Bitte beachten Sie die Änderungen in der Wegeführung im Gebäude und halten Sie einen Abstand von 1,5 Metern voneinander auch in den Pausen ein. Wir raten dazu, in der Schule und auf dem Weg mit den öffentlichen Verkehrsmitteln eine Maske zu tragen.

Bis bald,
Ihre Schulleitung

Stand: 16.3.2020, 12:16 Uhr

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

das Ministerium für Schule und Weiterbildung hat am 13.3.2020 angeordnet, dass alle Schulen in NRW ab sofort bis zu den Osterferien geschlossen sein werden. Das bedeutet:

  • Für alle Schülerinnen und Schüler und Auszubildenden findet der Unterricht nur noch online statt. Hinweise dazu gibt es hier.
  • Es finden bis zu den Osterferien auch keine Prüfungen oder Vorabiklausuren statt.

Praktikum
Die Schülerinnen und Schüler, die zur Zeit im Praktikum sind,  sollen ab 19.3.2020 das Praktikum nicht weiter führen. Es werden den Schülerinnen und Schülern dadurch keine Nachteile entstehen.
Ausnahme bildet das Praktikum der FOS11. Dieses wird weiter durchgeführt, wenn dies auf Grundlage der Gegebenheiten des jeweiligen Betriebs bzw. der jeweiligen Praktikumsstelle vor Ort möglich ist.

Prüfungen
Prüfungen (Fachhochschulreife, Abitur in der Fachoberschule Klasse 13, Berufsabschlussprüfungen nach Landesrecht) werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt nachgeholt. Die Festsetzung der neuen Prüfungstermine erfolgt in Abstimmung zwischen dem Berufskolleg und der zuständigen Schulaufsichtsbehörde. Wir halten Sie hier auf dem Laufenden.

Prüfungen im Dualen System
IHK und Handwerkskammer habe eigene Regelungen getroffen.

Duale Ausbildung
Die Schülerinnen und Schüler in den Fachklassen des dualen Systems setzen ihre Ausbildung im Betrieb fort, solange der Schulbetrieb ruht und sofern der Betrieb nicht gesonderte Vorkehrungen zum Umgang mit dem Corona-Virus getroffen hat. Die einzelnen Bildungsgänge haben z.T. unterschiedliche Absprachen mit den Betrieben getroffen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Klassenlehrerin/Ihrem Klassenlehrer.

Online-Unterricht
Online-Unterricht wird durch die Lehrkräfte über MS-Teams insbesondere für die Prüfungsvorbereitungen im Beruflichen Gymnasium durchgeführt (s. Beitrag Online-Unterricht).
Bitte kontrollieren Sie regelmäßig unsere Homepage. Über aktuelle Entwicklungen werden Sie hier informiert.
Informationen zur Einstellung des Schulbetriebs in NRW auf Arabisch, Griechisch, Italienisch, Polnisch, Russisch, Türkisch, Kurmanci, Bulgarisch, Rumänisch und Farsi gibt es auf den Seiten des Schulministeriums hier.

Berufsberatung
Die Berufsberatung der Bundesagentur für Arbeit rät Schülerinnen, Schülern und Eltern dringend, auch in den Zeiten der Corona-Pandemie ihre aktiven Bemühungen um einen Ausbildungs- oder Studienplatz nicht aufzuschieben oder einzustellen. Insbesondere alle Jugendlichen der Entlassklassen/ -jahrgänge, die aktuell noch keine Berufswahlentscheidung getroffen oder noch keine konkrete Anschlussperspektive für das kommende Ausbildungs- bzw. Studienjahr haben, sollten ihre Chancen jetzt nutzen und nicht leichtfertig vergeben. Die Berufsberatung der Bundesagentur für Arbeit steht ihnen weiterhin mit telefonischer Beratung und Vermittlung bei der Ausbildungs- und Studienplatzsuche zuverlässig zur Seite. Der zurzeit einfachste Weg der Kontaktaufnahme ist eine E-Mail mit den Kontaktdaten an das digitale Postfach der Berufsberatung recklinghausen.berufsberatung@arbeitsagentur.de oder alternativ ein Rückrufwunsch über die bundesweite Hotline 0800 4 5555 00. Sie erhalten dann umgehend eine Rückmeldung.

Schulbüro
Das Schulbüro ist für Publikumsverkehr geschlossen.
Achtung: Geänderte Zeiten wegen der Corona-Krise:
Es ist zur Zeit von 9:00 bis 13:00 Uhr besetzt.
Unterlagen können per Post geschickt, in den Außenbriefkasten geworfen oder per Mail gesendet werden.
Sie erreichen das Schulbüro unter:
Fon 0 23 61 | 30 67 5 - 0
Fax 0 23 61 | 30 67 5 96 50
info@max-born-berufskolleg.de

Hotline
Die Kreisverwaltung des Kreises Recklinghausen hat ein Info-Telefon eingerichtet für Fragen rund um das Corona-Virus:
02361-532626
Montags bis Freitags von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Wochenende 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr

Schulsozialarbeit
Die nächste Zeit wird sicherlich für uns keine leichte Zeit. Viele haben Sorgen und möchten gerne mit jemanden darüber sprechen. Deshalb bieten unsere Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter eine telefonische Beratung an. Sie sind bis zu den Osterferien täglich von 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr zu erreichen:

LINKS

  • Das Land NRW gibt hier aktuelle Informationen bekannt.
  • Aktuelle Schulmails können beim Schulministerium abgerufen werden.
  • Informationen zu Maßnahmen im Kreis Recklinghausen finden sich beim Kreisgesundheitsamt.
  • Umfassende Informationen zum Infektionsschutz liefert das Robert-Koch-Institut.
  • Die IHK gibt Hinweise zu ihren Prüfungen und möglichen Einschränkungen.

Wir bitten um Verständnis. Bleiben Sie gesund!

Jochen Ruppert und Simone Holl

P.S.:

Als Nachbarschaftshilfe im Zeiten von Corona schlägt das Max-Born-Berufskolleg vor, gefährdeten Personen in der Nachbarschaft ein Angebot zur Unterstützung zu machen. Gerne kann folgender Text als  Vorlage genutzt werden:

Liebe Nachbarn,

ich bin’s Max Mustermann aus dem Haus Nr. 12 / aus dem 2. Stock. Ich hoffe, es geht Euch gut. Ich bin gesund, arbeite jetzt aber eine Zeit von zuhause aus.  Wenn ich Ihnen etwas vom Einkaufen oder von der Apotheke oder so mitbringen soll, gebt mir gerne Bescheid. Entweder über Telefon 12345 oder Handy +49 123 45 67 89 oder einfach über einen Zettel im Briefkasten.

Bleiben Sie gesund, herzlich
Max